Zahlungsmethoden bei OVERCROSS Reisen:
Für beide Zahlugsmethoden,
ist der Reisende (Verbraucher /User) beim IHK & Gewerbeamt zertifizierten & Registrierten Reiseveranstalter OVERCROSS nach § 651j BGB % § 651k BGB abgesichert
1-Kreditkarte:
- Sie können direkt auf unserer Website mit gängigen Kreditkarten (Visa, Mastercard usw.) bezahlen.
- OVERCROSS ist am Zahlungsvorgang nicht beteiligt dieser erfolgt ausschließlich über Ihr Kreditkarteninstitut.
- Die Zahlungen werden über ein sicheres, verschlüsseltes Zahlungssystem abgewickelt.
- Wir erhalten lediglich die Zahlungsbestätigung und verbuchen diese auf Ihre Buchung.
Sofortige Bestätigung & Sicherheit:
- Ihre Kreditkartenkosten sind eingepreist
- Schnell und unkompliziert
- Sicherre Transfer
2-Rechnung / Banküberweisung:
Der OVERCROSS Kunde hat nach § 312j BGB und § 651d BGB einen abgesicherten Buchungsprozess / Buchungsbestätigung.
- Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung / Reisesicherungsschein / Insolvenzabsicherung und Rechnung.
- Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Zahlungsbestätigung und alle nach austehende Unterlagen für Ihre Reise.
Wichtige Hinweise:
-
Bei Überweisung des Reisepreises BITTE die Rechnungsnummer als Verwendungszweck im Betreff angeben.
-
Nach Zahlungseingang ist Ihre Buchung vollständig gesichert
- Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu Details erhalten Sie separat inklusive der Reiseunterlagen
Schlusswort zum Thema Sichere Zahlungsmethoden und GELD WEG:
Der Online-Reisemarkt wächst rasant, TÄGLICH bis zu 12.000 NEUE "Reise-Webseiten" online!
Darunter schätzungsweise hunderte neue Anbieter pro Tag, allein im deutschsprachigen Raum.
Diese Entwicklung erhöht die Auswahl, aber zugleich auch das Risiko für Verbraucher.
Gerade bei Online-Buchungen und insbesondere bei Überweisungen ins Ausland besteht die Gefahr, dass Zahlungen an nicht ausreichend abgesicherte, od fake Anbieter erfolgen.
Ein besonderes Risiko liegt bei onlineplatformen oder Reiseveranstalterwebseiten, die keinen gesetzlich vorgeschriebenen Reisesicherungsschein gemäß § 651r BGB (Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht) vorweisen können.
In solchen Fällen kommt es 2026 täglich dazu, dass bereits geleistete Zahlungen "verloren" gehen.
Wir empfehlen daher ausdrücklich, vor jeder Buchung die rechtliche Absicherung des Veranstalters, die ordnungsgemäße Registrierung sowie die Ausstellung eines gültigen Reisesicherungsscheins zu prüfen.
Mit OVERCROSS Reisen buchen Sie bei einem zertifizierten und registrierten Ausbildungsbetrieb, mit klar geregeltem Buchungsprozess / Zahlungszuordnung und gesetzeskonformer Absicherung Ihrer Kundengelder.
So stellen wir sicher, dass Ihre Reisebuchung nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich und finanziell auf einer verlässlichen Grundlage seit 1999 steht.
Bei Fragen zu den Zahlungsmodalitäten kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.
Für weitere Informationen zu Ihrer Buchung beachten Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.